Donnerstag, 6. April 2006

Wahlausschreiben

Wahlvorstand des SPD Landesverbandes NRW zur Jugend- und Ausbildungsvertretung 2006
- Der Wahlvorstand -


Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen
wir setzen euch davon in Kenntnis, dass der Wahlvorstand zur Wahl eines Betriebsrats im SPD Landesverband NRW in seiner Sitzung am 23. März 2006 den Erlass folgenden Wahlausschreibens beschlossen hat:

Die Wahl zur Jugend- und Ausbildungsvertretung findet am 18. Mai Mai 2006 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr in der Lusie-Albertz-Halle in Oberhausen statt.

Die Betriebsratswahl findet am 18. Mai Mai 2006 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr in der Lusie-Albertz-Halle in Oberhausen statt.

Äußerst wichtig ist, dass nur diejenigen Arbeitnehmer/innen wahlberechtigt und wählbar sind, die in die Wählerliste eingetragen sind. Die Wählerliste und die Wahlordnung liegen in Düsseldorf, Kavalleriestr.16 zur Einsicht aus bzw. können in elektronischer Form (ergänzend) im allgemeinen öffentlichen Ordner/ NRW / Betriebsratswahl zur Kenntnis genommen werden.

Solltet ihr der Auffassung sein, dass die Wählerliste fehlerhaft ist, so könnt ihr gegen diese schriftlich Einspruch einlegen, eingehend beim Wahlvorstand unter der oben genannten Betriebsadresse bis spätestens zum Donnerstag, den 20 April 06, 14.00 Uhr. Ein verspätet oder nur mündlich eingelegter Einspruch kann nicht berücksichtigt werden.

Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn der Betriebsrat aus mehr als drei Mitgliedern besteht (§ 15 Abs. 2 BetrVG).

Auszubildende
In unserem Betrieb sind 72,72 % Frauen und 27,27 % Männer als Auszubildende beschäftigt.
Die Jugend und Auszubildendenvertretung besteht aus 1 Mitglied .
Gewählt werden können weiter nur diejenigen Arbeitnehmer/innen, die ordnungsgemäß zur Wahl vorgeschlagen wurden. Ein ordnungsgemäßer Wahlvorschlag setzt voraus, dass dieser gemäß § 14 Abs. 4 BetrVG von mindestens 2 wahlberechtigten Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen unterzeichnet worden ist (Stützunterschriften).
Der Wahlvorschlag einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft muss von zwei Beauftragten unterzeichnet worden sein (§ 14 Abs. 5 BetrVG).

Arbeitnehmerinnen
In unserem Betrieb sind 65,6 % Frauen und 34,3 % Männer beschäftigt.
Der Betriebsrat hat aus 9 Mitgliedern zu bestehen. Auf das Geschlecht in der Minderheit der Männer entfallen 3 Mindestsitze (§ 15 Abs. 2 BetrVG).
Gewählt werden können weiter nur diejenigen Arbeitnehmer/innen, die ordnungsgemäß zur Wahl vorgeschlagen wurden. Ein ordnungsgemäßer Wahlvorschlag setzt voraus, dass dieser gemäß § 14 Abs. 4 BetrVG von mindestens 11 wahlberechtigten Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen unterzeichnet worden ist (Stützunterschriften).
Der Wahlvorschlag einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft muss von zwei Beauftragten unterzeichnet worden sein (§ 14 Abs. 5 BetrVG).

Die Stimmabgabe ist an die Wahlvorschläge gebunden.
Die Wahlvorschläge müssen schriftlich in Form von Vorschlagslisten vor Ablauf von zwei Wochen seit dem Erlass dieses Wahlausschreibens beim Wahlvorstand unter der oben genannten Betriebsadresse des Wahlvorstands eingereicht werden, wenn mehr als drei Betriebsratsmitglieder zu wählen sind.
Der letzte Tag für die Einreichung von Vorschlagslisten ist der Donnerstag 20. April 06.
Nicht fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Die Wahlvorschläge hängen im Landesbüro der NRWSPD Kavalleriestr. 16 bis zum Abschluss der Stimmabgabe aus bzw. können in elektronischer Form in Öffentliche Ordner/NRW/ Betriebsratswahl zur Kenntnis genommen werden.

Nach erfolgter Stimmabgabe erfolgt die öffentliche Stimmauszählung am 18. Mai 2006 ab 12.00 Uhr in der Luise-Albertz-Halle, in Oberhausen.

Für weitere Rückfragen stehen wir euch gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Hajo Hoffmann
Wahlvorstandsvorsitzender
Renate Dyck
stellv. Wahlvorstandsvorsitzende
Lars Wieneke
Wahlvorstandsmitglied

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